TermaTech TT22HS BS Ersatzteile
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Hier finden Sie die dem TermaTech TT22HS BS Kaminofen zugeordneten Ersatzteile. Übernehmen Sie die vollständige Modellbezeichnung vom Typenschild und beachten Sie sämtliche Buchstaben, Bindestriche und Zusatzkennzeichnungen. Vergleichen Sie außerdem Artikelnummer, Einbauposition und Produktabbildung mit dem vorhandenen Bauteil. Weitere Modelle finden Sie unter TermaTech Ersatzteile.
Alles Wichtige zur 1. BImSchV für Ihren Ofen
Seit 2010 gibt es in Deutschland die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Sie legt verbindliche Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Holz- und Kaminöfen fest, um die Luftqualität zu verbessern und gesundheitliche Risiken zu verringern.
Übergangsfristen für bestehende Öfen
Für ältere Öfen, die vor dem 22. März 2010 gebaut oder geprüft wurden, gelten gestaffelte Fristen, bis wann sie nachgerüstet, ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden müssen:
| Baujahr / Prüfdatum | Frist (Nachrüstung / Stilllegung) |
|---|---|
| Bis 1974 | 31.12.2014 |
| 1975 – 1984 | 31.12.2017 |
| 1985 – 1994 | 31.12.2020 |
| 1995 – 21.03.2010 | 31.12.2024 |
Nach Ablauf dieser Fristen müssen Öfen die Emissionsgrenzwerte erfüllen. Andernfalls ist eine der folgenden Maßnahmen erforderlich:
* Nachrüstung, z. B. mit einem zugelassenen Feinstaubfilter
* Austausch gegen ein modernes, emissionsarmes Modell
* Stilllegung / Außerbetriebnahme
Prüf- und Nachweispflicht
Ein Ofen darf nur dann weiter betrieben werden, wenn er aktuelle Grenzwerte einhält, z. B.:
* Max. 0,15 g Feinstaub/m³
* Max. 4 g Kohlenmonoxid/m³
Die Einhaltung kann nachgewiesen werden durch:
* Typenprüfung des Herstellers (Angaben auf dem Typenschild)
* Prüfgutachten des Herstellers
* Messung durch den Bezirksschornsteinfeger
Erfüllt der Ofen diese Werte, besteht kein Handlungsbedarf.
Optionen für betroffene Öfen
Alte Öfen, die die Grenzwerte nicht erreichen oder deren Nachweis fehlt, können wie folgt behandelt werden:
Nachrüsten – z. B. mit zugelassenem Feinstaubfilter
Austauschen – durch moderne, umweltfreundliche Geräte
Stilllegen / außer Betrieb nehmen
Wichtig: Es gibt kein generelles Filterpflicht-Gesetz für alle Öfen ab 2025. Pflichtig ist nur die Nachrüstung, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Frist abgelaufen ist.
Verantwortung & Kontrolle
Die Einhaltung der Vorschriften wird im Rahmen der Feuerstättenschau vom Bezirksschornsteinfeger überprüft. Fehlt der gültige Nachweis oder überschreitet der Ofen die Grenzwerte, muss er modernisiert oder stillgelegt werden.
Ausnahmen gibt es für:
* Historische Öfen (vor 1950)
* Einzelraumfeuerstätten, die die einzige Heizquelle eines Haushalts sind, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
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